Der Landesdenkmalrat hat die Aufgabe, die Bayerische Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken. Er kann von der Bayerischen Staatsregierung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden oder aus eigener Initiative Ratschläge zu allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erteilen.
 
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